Förderung der Vereinsziele

Zum einen fördert man die Ziele des Vereins durch eine Mitgliedschaft.

 

Sodann sind natürlich Spenden immer hoch willkommen. Unser Verein ist vom Finanzamt mit seinen Zielen als gemeinnützig anerkannt. Spenden können in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden.

 

Wir sind wegen Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalspflege nach dem letzten uns

zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamts Leer, Steuer - Nr. 60/204/01085/ vom 09.10.2014 für die Jahre 2010 – 2013 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

 

Wir freuen uns daher über jede Spende,  die auf unserem Konto eingeht:

Mühlenverein Hahnentange e. V.

BIC: GENODEF1WRH          IBAN: DE64 2859 1654 0018 6180 00

geben Sie aber bitte Namen und Anschrift an, sonst können keine Spendenbescheinigungen ausgestellt werden.  

 

 

Bei Jahresbeträgen unter 100 € reicht es, wenn Sie die Einzahlungs- bzw. Überweisungsbelege dem Finanzamt vorlegen. 

Bei Jahresbeträgen ab 100 € erhalten Sie unaufgefordert zum Beginn des neuen Jahres eine Spendenbescheinigung  



Natürlich freuen wir uns auch über jede Sachspende - manches Mal sind es die kleinen Dinge, die wir dringend benötigen und die anderswo keine Verwendung mehr finden. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf! 


Und wenn man ein nettes Geschenk machen will,  so kann man Gutscheine für Kaffee, Tee & Kuchen erwerben und den Beschenkten eine große Freude in unserer Teestube bereiten.

 

Anschließend (oder auch vorher) kann man die Mühle mit Führung für einen Obolus von 1,50 € besichtigen. 

 

Von März bis Oktober

(siehe auch Gesamtprogramm)